Lichtplanung

Die Ausleuchtung von Gebäuden im privaten und gewerblichen Bereich unterliegt sowohl den innen- als auch den außenbeleuchtungstechnischen Anforderungen. Beim Planen von Licht, oder wie Experten gerne sagen: bei der Erstellung eines Lichtkonzeptes, ist es wichtig zwei Komponenten zu berücksichtigen:

1.

Die eine Komponente bezeichnet die rein technisch-funktionale Seite von Licht. Sie kommt vor allem im gewerblichen Bereich sowie im Bereich öffentlicher Verwaltungen zum Tragen. 

Aber auch in privaten Gebäuden spielen technische und funktionale Aspekte überall dort eine Rolle, wo gearbeitet wird. (Beispiele sind: privates Arbeitszimmer, Küche, Hobbykeller) Im Außenbereich geht es vor allem um Helligkeit, Sicherheit und Orientierung.

2.

Die andere Komponente bezieht sich auf die emotionale Dimension. Sie ist vor allem im privaten Bereich von Bedeutung. Aber auch immer mehr Arbeitgeber, vor allem von innovativen Firmen, legen Wert darauf, dass sich die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz „wohlfühlen“. 

Dieser „Wohlfühlfaktor“ steigert Motivation und Arbeitsleistung. Im Außenbereich eines privaten Gebäudes möchte man sich auf den Zufahrtswegen oder im Eingangsbereich sicher und zugleich willkommen fühlen.

Für jede Anwendung stellt die Lichtplanung ein umfassendes Konzept dar, das den jeweiligen Anforderungen entspricht und gleichzeitig die Gebote der Ästhetik und Funktionalität berücksichtigt.

Die technische Seite von Licht

Die technische Ausgestaltung der Lichtplanung von Gebäuden muss auf bestimmte Vorgaben und Regeln abgestimmt werden. Dabei spielen Aspekte wie Lichtstärke und Lichtfarbe eine entscheidende Rolle. Mithilfe der von Experten festgelegten Berechnungen kann man das Licht im Gebäude oder im Außenbereich effizient installieren und einsetzen.

 

Beispielsweise werden für Bildschirmarbeitsplätze mindestens 500 Lux empfohlen. In Großraumbüros sollen die Beleuchtungsstärken zwischen 750 und 1000 Lux liegen. Für ein Büro, in dem technische Zeichnungen angefertigt werden, ist Licht mit 750 Lux und einer Farbe mit ≥ 5000 Kelvin vorgeschrieben. Dafür gelten die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4, DIN EN 12464. Für Sicherheitsbeleuchtungen maßgeblich sind die DIN VDE 0108 und die MLAR.

(Bezieht sich auf den heutigen Stand: Januar 2016.

Licht weckt Emotionen

Licht kann nicht nur zu funktionellen Zwecken verwendet werden, sondern auch um ein Ambiente zu schaffen. Es wirkt sich auf die Emotionen und Stimmungen im Raum aus, da es durch die eingesetzte Farbe und Helligkeit beeinflusst wird. Deshalb sollte man auf die Wahl der richtigen Beleuchtung achten.

Kühle, weiße Beleuchtung in einem Büro oder Zeichensaal erzeugt ein freundliches, aber konzentriertes Arbeitsumfeld. Gedämpfte, warme Farben hingegen fördern ein Gefühl von Entspannung und Wohlbefinden, während rotes Licht für ganz verschiedene Emotionen stehen kann.

Auch im Außenbereich

 

Mithilfe von ausreichend hellen Beleuchtung kann man vor einem Gebäude Sicherheit und Orientierung schaffen. Auf der Rückseite von Häusern kann man ebenfalls mit dem richtigen Licht Atmosphäre erzeugen. Doch sollte man auch hier auf den Zugangs- und Durchgangswegen besonderen Wert auf Sicherheit durch angemessen helles Licht legen.